Kanzlei für Arbeitsrecht und Verkehrsrecht
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Rechtsanwalt Colin Rapp Fachanwalt für Arbeitsrecht
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Verkehrsrecht

Verkehrsunfälle sind unser täglicher Begleiter. Im Jahr 2015 stieg die Zahl der Verkehrsunfälle auf über 2,5 millionen alleine in Deutschland.

Sollten Sie betroffen sein, lassen Sie es uns wissen.

Wir kümmern uns um die komplette Abwicklung Ihres Unfalls. Setzen Sie sich zunächst mit uns in Verbindung, bevor Sie die gegnerische Versicherung kontaktieren..

 

Ebenso übernehmen wir das Fuhrparkmanagement Ihres Unternehmens und übernehmen die Unfallabwicklung, so dass Ihre Mitarbeiter hiervon entlastet werden. Wir beraten Sie hierbei ebenfalls über die Geltendmachung von Vorhaltekosten, Nutzungsausfall, der Anmietung von Ersatzfahrzeugen und der Geltendmachung der Lohnfortzahlung bei verletzten Mitarbeitern.

Aktuelles:

Verfassungsgericht fällt Blitzer-Urteil:

Messungen nicht verwertbar - Bußgeldkatalog

Am 05. Juli 2019 hat der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes entschieden, dass Messungen mit dem Blitzer Traffistar S350 vom Hersteller Jenoptik nicht verwertbar sind!

Grund hierfür ist, dass das Gerät nicht alle wichtigen Messdaten speichert und somit eine Anfechtung der Vorwürfe unmögliche macht.

 

Sind Sie geblitzt worden? Wir kümmern uns.

 

Wir beraten Sie gerne.

Welche Bedeutung hat ein Schuldeingeständnis an der Unfallstelle?

 

Das Oberlandesgericht Hamm entschied erst kürzlich (1/2016), dass ein Schuldeingeständnis an der Unfallstelle nicht als Anerkenntnis mit Rechtsbindungswillen angesehen werden muss.

 

Vorliegend fuhr ein Autofahrer auf ein anderes Auto auf und unterschrieb anschließend eine Unfallschilderung, in der es heißt, dass er dem anderen hineingefahren sei und den Unfall verursacht habe. Das OLG sah in der Schilderung des Hergangs nicht, dass der Autofahrer seine Schuld anerkennen wollte.

 

Haben auch Sie einen ähnlichen Fall zu behandeln, melden sie sich bei uns.

 

Wir beraten Sie gerne.

Abgeschleppt obwohl sie gar nicht im Parkverbot standen?

 

So ereilte es einen Mann in der Gemeinde Neustadt. Der Betroffene stellte sein Auto auf einem Parkplatz ab und fuhr mit Freunden in den Urlaub. Kurz darauf stellte die Gemeinde Halteverbotsschilder auf, welche vier Tage später in Kraft traten. Urlaubsbedingt erfuhr der Mann nichts davon. Vier Tage später wurde sein Auto abgeschleppt.

 

Das Verwaltungsgericht entschied, dass es verhältnismäßig sei das Auto am vierten Tage nach Aufstellen der Verbotsschilder abzuschleppen.

 

Es gestand aber auch ein, dass man nicht stündlich oder täglich die Verkehrsregelungen am Parkplatz kontrollieren könne.

 

Ist Ihnen Vergleichbares passiert, dann melden Sie sich.

Rechts blinken und doch geradeaus weiterfahren – wer haftet beim Unfall?

 

Wer kennt's nicht? Man setzt den Blinker und plötzlich fällt einem auf, dass man doch erst in die nächste Straße einbiegen muss, also fährt man noch geradeaus. In den meisten Fällen passiert nichts, aber was ist, wenn andere sich darauf verlassen, dass man abbiegt oder Sie derjenige sind, der reingefahren ist? Wer muss dann haften?

 

Die Rechtsprechung ist zu diesem Thema nicht einheitlich.

 

Dem ersten Anschein nach, hat grundsätzlich der Wartepflichtige die Vorfahrt verletzt. Das hängt auch zunächst nicht davon ab, in welche Richtung er fahren wollte. Je nachdem wie stark der Vorfahrtsberechtigte zeigte, dass er abbiegen wolle, kann aber auch er die volle Verantwortung tragen.

 

In diesen Konstellationen sollte Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.

 

Wir beraten Sie diesbezüglich gerne.

Verweiswerkstätten

 

Der Schädiger kann den Geschädigten gem. § 254 Abs. 2 BGB auf eine günstigere Möglichkeit der Reparatur in einer mühelos zu erreichenden "freien Werkstatt" verweisen, wenn er darlegt und beweist, dass eine Reparatur in dieser Werkstatt vom Qualitätsstandard her der Reparatur in einer markengebundenen Werkstatt entspricht, BGH 28.04.2015, VI ZR 267/14

Von dieser Regel gibt es diverse Ausnahmen, die wir gerne mit Ihnen besprechen.

 

Hier finden Sie uns

Rechtsanwalt Rapp

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44263 Dortmund

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